Drei Beispiele zur Verdeutlichung

  • In einer Kirchengemeinde gibt es einen offenen Treff für Jugendliche. Die Anwohner fühlen sich durch Lärm und herumliegenden Abfall belästigt. Nach mehreren Beschwerden beim Pfarramt, die ihrer Meinung nach nichts bewirkt haben, drohen sie mit einer Klage durch einen Rechtsanwalt. Dieser schlägt ein Vermittlungsgespräch durch Mediation vor.

  • In einer Gemeinde wirft die Leiterin der Frauengruppe dem Pfarrer schlechte Arbeit und ein Nichtbeachten der Ehrenamtlichen vor. Gespräche zwischen dem Pfarrer und der Leiterin haben zu keiner Einigung geführt, sondern den Konflikt verschärft, was das Klima in der Gemeinde sehr belastet. Der Kirchenvorstand regt eine Mediation an.

  • Im Konfirmandenunterricht gibt es immer wieder Ärger in den Pausen. Vandalismus und Schlägereien, fremdenfeindliche Sprüche und die Verrohung der Sprache lassen den Pfarrer aufhorchen. Ein jugendlicher Russlanddeutscher wird verprügelt. Die Eltern wollen den Täter anzeigen. Die Situation droht weiter zu eskalieren. Der Jugendreferent der Kirchengemeinde schlägt ein Training für Zivilcourage für die Konfirmandengruppe vor und ein Mediationsgespräch zwischen den Streitparteien, um eine Anzeige und ein Strafverfahren zu verhindern.