EAK: Bei Entscheidung für oder gegen den Wehrdienst ist Gewissensbildung wichtig

Evang. Friedensarbeit
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Mit dem neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, kommt nach Ansicht der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) dem Gewissen eine große Bedeutung zu. Sei es für die Entscheidung für einen Wehrdienst oder für eine Kriegsdienstverweigerung. Nicht ohne Grund lege die neue Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland den Fokus auf die Gewissensbildung, und dafür stehe die evangelische Kirche und auch die EAK mit ihrer Arbeit, betont dazu der evangelische Friedensverband. Die EAK sieht in dem Gesetz durchaus positive Ansätze, erkennt aber ebenso mehrere Kritikpunkte.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Wehrdienst freiwillig bleiben soll. Denn eine Wehrpflicht würde nicht nur die individuelle Lebensplanung einschränken, sondern auch zu großen Gerechtigkeitsproblemen führen, da sicher nicht alle Wehrpflichtigen dann einberufen würden und auch die Wehrpflicht Frauen ausnimmt“, meint Pfarrer Martin Tontsch von der Arbeitsstelle kokon für konstruktive Konfliktbearbeitung in der Evangelisch-lutherischen Kirche Bayerns.

Trotz der Freiwilligkeit stelle das neue Gesetz die Jugendlichen aber in jedem Fall vor neue Herausforderungen, was den Wehrdienst oder eine Kriegsdienstverweigerung angehe. Das EAK-Vorstandsmitglied freut sich dabei darüber, dass die Friedensdenkschrift hier bei einer Entscheidung für oder gegen den Wehrdienst den Fokus auf die individuelle Gewissensbildung richtet. „Die EAK engagiert sich seit vielen Jahren dafür, dass Menschen zu einer Gewissensbildung befähigt werden müssen. Angesichts des neuen Wehrdienstgesetzes kommt dieser Aufgabe eine wachsende Bedeutung zu“, unterstreicht Martin Tontsch. 

Nicht zuletzt deshalb habe die EAK als evangelischer Fachverband für die Beratung von Kriegsdienstverweigerern und damit für die Gewissensbegleitung in den vergangenen Monaten in Kooperation mit der Evangelischen Jugend die Strukturen und Ausbildungskapazitäten für den Aufbau von flächendeckenden Beratungsangeboten in der EKD entwickelt, um den zu erwartenden vermehrten Nachfragen bei Beratungen gerecht zu werden. Martin Tontsch: „Hier bietet die EAK seelsorgerliche, faktenbasierte und ergebnisoffene Beratungen zur Kriegsdienstverweigerung. Sie unterstützt Menschen auf ihrem je eigenen Weg zur Gewissensbildung, respektvoll, ehrlich und auf Augenhöhe.“

In diesem Zusammenhang begrüßt die EAK, dass die Friedensdenkschrift sogar neue Verweigerungsgründe benennt, die einer realen Gewissensbildung näherkommt. „Nicht nur eine Gewissensentscheidung, einen anderen Menschen zu töten, sondern auch die Angst, selbst getötet zu werden, wird als gewissensrelevanter Sachverhalt beschrieben. Damit wird ethisches Neuland beschritten“, betont hier Martin Tontsch. Und erfreulich klar stelle auch die Denkschrift fest, dass aus evangelischer Perspektive eine sorgsam verantwortete Entscheidung, aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe zu verweigern, zu respektieren sei. „Genau hier will die EAK jungen Menschen beistehen in ihrer Gewissensentscheidung“, so der Pfarrer.

Im Zusammenhang mit dem neuen Wehrdienstgesetz bleibt die EAK bei ihrer kritischen Position, dass keine Minderjährigen rekrutiert werden sollten, und sieht sich auch hier durch die Friedensdenkschrift bestätigt. „Die Friedensdenkschrift setzt bei Minderjährigen nicht die Reife voraus, die erforderlich ist, damit Soldatinnen und Soldaten ihrer ethischen Verantwortung gerecht werden können. Und wenn man das Argument einer nötigen Gewissensreife ernst nimmt, bezieht sich das nicht nur auf die Ausbildung mit der Waffe vor dem 18. Geburtstag, sondern auch auf die davor eingegangene Verpflichtung zu diesem Dienst über einen mehrjährigen Zeitraum“, macht Martin Tontsch unmissverständlich klar.

Er sei auch dankbar, dass die EKD in ihrer Friedensdenkschrift festgestellt habe, dass Verteidigungsfähigkeit kein Wert an sich sei, sondern ihre Legitimation einzig aus dem Ziel eines Gerechten Friedens erhalte. „Als Ziel verantwortlichen Handelns aus christlicher Perspektive wird eine Friedenstüchtigkeit beschrieben. Die Rede von einer Kriegstüchtigkeit geht daher in eine völlig falsche Richtung“, so das EAK-Vorstandsmitglied. Auch angesichts neuer Herausforderungen werde hier einem rein sicherheitspolitischen Friedensverständnis ausdrücklich widersprochen. „Das muss auch vor dem Hintergrund des neuen Wehrdienstgesetzes immer beachtet werden“, betont Pfarrer Martin Tontsch.