„Es ist schön, dass sich die Synode der EKD damit unserer schon lange geäußerten Forderung nach einem Schutz und Asyl von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren, gerade auch im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, nun auch angeschlossen hat“, freut sich Landesbischof Friedrich Kramer, der Friedensbeauftragte des Rates der EKD. Dies sei eine wichtige Unterstützung für dieses Anliegen, ist Kramer überzeugt.
Auch die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) freut sich über den Beschluss der EKD-Synode. „Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Menschen, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigern und denen deshalb Verfolgung oder Gefängnis droht, haben daher Anspruch auf Asyl in unserem Land“, unterstreicht EAKVorstandsmitglied Michael Zimmermann, der auch Beauftragter für Friedens- und Versöhnungsarbeit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist.
In dem Beschluss der EKD-Synode wird darauf hingewiesen, dass Kriegsdienstverweigerung ein international anerkanntes Menschenrecht ist. Viele Menschen aus Kriegsgebieten oder an Kriegen beteiligten Ländern, denen der Kriegsdienst droht, würden versuchen, sich diesem zu entziehen, weil sie keine Menschen töten und auch nicht in diesen Kriegen sterben wollen. Zudem gebe es Soldatinnen und Soldaten an der Front, die angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen wollen und denen in vielen Ländern dafür Repressionen und Gefängnisstrafen drohen, in manchen Ländern sogar die Todesstrafe. Darum bittet die Synode den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Deutschland Menschen, insbesondere aus Russland, die den Kriegsdienst verweigern oder desertieren, die Möglichkeit der Einreise zu eröffnen und dass Deutschland diese Menschen schützt und ihnen Asyl gewährt. „Es ist wichtig, dass hier ein deutliches Zeichen gesetzt wird. Menschenrechte gelten auch im Krieg, und darum sind wir Christinnen und Christen aufgefordert, hier zu helfen“, unterstreicht der EKD-Friedensbeauftragte, Landesbischof Friedrich Kramer. Und Michael Zimmermann macht deutlich: „Wir stehen jedem zur Seite, der eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat.“